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   OVG Thüringen, 11.12.1997 - 1 KO 674/95   

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OVG Thüringen, 11.12.1997 - 1 KO 674/95 (https://dejure.org/1997,3237)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95 (https://dejure.org/1997,3237)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 1 KO 674/95 (https://dejure.org/1997,3237)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts an das Oberverwaltungsgericht bei Streitigkeiten über die Errichtung, den Abbruch, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen; Untersagung der Nutzung baulicher Anlagen bei Widerspruch zu ...

Papierfundstellen

  • ZfBR 1998, 215
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Thüringen, 26.04.2017 - 1 KO 347/14

    Stellplatz im Vorgarten

    Daher genügt es für baurechtliche Verbote nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts grundsätzlich, wenn die Bauaufsichtsbehörde zum Ausdruck bringt, dass der beanstandete Zustand wegen seiner Rechtswidrigkeit beseitigt werden müsse (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteil vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95 -, ThürVBl.
  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht

    1994, 111; Urteil vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95 -, juris RdNr. 41; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.07.2012 - 2 A 446/11 -, juris RdNr. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.08.2004 - 2 M 262/04 -, juris RdNr. 8; aus der Literatur: Decker, in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Kommentar, Stand: Februar 2012, Art. 76 RdNr 284; Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, 2004, Kap. 15 RdNr. 222; Sauter, LBO Baden-Württemberg, Stand Juli 2011, § 65 RdNrn.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine

    Wegen des besonderen Nutzungszwecks hat der Gesetzgeber Stallungen und Wirtschaftsgebäude im Außenbereich privilegiert (vgl. ThürOVG, Urt. v. 11.12.1997 - 1 KO 674/95 -, BRS 59 Nr. 213, RdNr. 49 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

    Wegen des besonderen Nutzungszwecks hat der Gesetzgeber Stallungen und Wirtschaftsgebäude im Außenbereich privilegiert (vgl. ThürOVG, Urt. v. 11.12.1997 - 1 KO 674/95 -, BRS 59 Nr. 213, RdNr. 49 in juris).
  • VG Neustadt, 04.01.2024 - 4 L 1213/23

    Untersagung der ungenehmigten Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als

    (3) Steht daher die formelle Illegalität der Nutzung des Einfamilienhauses als Arbeitnehmerunterkunft nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung fest, ist der Erlass einer Nutzungsuntersagung im Regelfall allein ermessensgerecht, denn es liegt ein Fall des sog. intendierten Ermessens vor (st. Rspr. vgl. nur: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juni 2023 - OVG 10 S 15/23 -, juris Rn. 16 unter Verweis auf Beschluss vom 15. Mai 2020 - OVG 2 S 17/20 -, juris, Rn. 11; Bay.VGH, Urteil vom 8. Juli 2022 - 15 B 22.772 -, juris, Rn. 62; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. August 2019 - 2 M 85/19 -, juris, Rn. 11; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 3 L 161/11 -, juris; Rn. 18; Thüringer OVG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 1 KO 674/95 -, juris, Rn. 43ff.; VG Trier, Urteil vom 18. März 2020 - 5 K 4872/19.TR -, juris, Rn. 40 ).

    Einer näheren Begründung, warum von der Eingriffsermächtigung Gebrauch gemacht wird, bedarf es grundsätzlich nicht (Bay.VGH, Urteil vom 8. Juli 2022 - 15 B 22.772 -, juris, Rn. 62; Thüringer OVG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 1 KO 674/95 -, juris, Rn. 43).

  • OVG Thüringen, 24.10.2007 - 1 KO 645/06

    Unzulässigkeit einer Beseitigungsanordnung bei entgegenstehender Zusage;

    1997, 42; Urteil vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95 -, BRS 59 Nr. 213 = ThürVBl.
  • VG Gera, 14.01.2019 - 4 E 2354/18

    Zulässigkeit eines Wagenplatzes im bauplanungsrechtlichen Außenbereich

    Ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften liegt bereits dann vor, wenn die erforderliche Baugenehmigung fehlt und die Nutzung der baulichen Anlage daher formell illegal ist (ThürOVG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 1 KO 674/95 - ThürVBl. 1998, S. 137).

    Insoweit ist das der Behörde in § 79 Abs. 1 Satz 2 ThürBO eingeräumte Ermessen regelmäßig intendiert (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. ThürOVG, Urteil vom 11. Dezember 1997, - 1 KO 674/95 - a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 22.10.1998 - 1 EO 1056/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; einstweilige Anordnung;

    Hier kann nichts anderes gelten als für die Ermessensausübung im Rahmen eines Nutzungsverbotes und einer Beseitigungsanordnung, zu der der Senat im Beschluß vom 27.6.1996 - 1 EO 425/95 - (BRS 58 Nr. 208 = ThürVBl. 1997, 16 = LKV 1997, 370 = ThürVGRSpr. 1997, 42; vgl. auch Senatsurteil vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95 -, ThürVBl. 1998, 137 = ThürVGRSpr. 1998, 81) ausgeführt hat:.
  • VG Gera, 08.08.2002 - 4 E 879/02

    Nutzungsuntersagung; Untersagung; Wohnnutzung; Außenbereich

    Ein solcher Widerspruch liegt dabei bereits vor, wenn die erforderliche Baugenehmigung fehlt und die Nutzung der baulichen Anlage daher formell illegal ist (OVG Weimar, Urteil vom 24. Oktober 2000 - 1 EO 212/00; Urteil vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95; Jäde/Dirnberger/Michel, § 77 ThürBO, Rn. 99, Stand: Januar 2001).

    Lediglich in Ausnahmefällen entspricht es dem Ermessen der Behörde, von dem an sich möglichen Einschreiten abzusehen (OVG Weimar, Urteil vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95; Beschluss vom 27.06.1996 - 1 EO 425/95; Jäde/Dirnberger/Michel, § 77 ThürBO, Rn. 104, Stand: Januar 2002).

  • VG Weimar, 25.04.2001 - 1 K 3816/99
    Das behördliche Ermessen wird durch die Normen eröffnet, um in Ausnahmefällen zu ermöglichen, von dem an sich gebotenen Einschreiten abzusehen, wenn dies nach den konkreten Umständen opportun ist (so genanntes intendiertes Ermessen vgl. OVG Weimar, st. Rspr., z.B. zur Nutzungsuntersagung LKV 1997, 370 = ThürVBl 1997, 16 [18]; ThürVBl 1998, 137 [138]; LKV 1999, 279 = ThürVBl 1999, 19 [22]).
  • VG Meiningen, 19.11.2008 - 5 K 359/06

    Beseitigungsanordnung; Beseitigung; bauliche Anlage; Ermessen; Gleichbehandlung

  • VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15

    Untersagung der Nutzung eines Fläche als Lagerplatz; Zwangsgeldfestsetzung wegen

  • VG Gera, 27.03.2009 - 4 E 294/09

    Antrag gegen die Untersagung einer Nutzung von Räumlichkeiten für eine

  • VG Potsdam, 19.10.2006 - 5 L 574/06

    Verwaltungsgericht Potsdam gibt Eilantrag gegen Verbot der Nutzung eines

  • VG Gießen, 28.03.2001 - 1 G 562/01

    Begründung des Sofortvollzugs eines Nutzungsverbotes für Mobilfunkanlage

  • VG Weimar, 16.10.2007 - 6 E 1148/07

    Vollstreckung von Zahlungsrückständen bei der Zahlung einer Kreisumlage;

  • VG Gera, 06.11.2003 - 4 K 993/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Ortsteil;

  • VG Gießen, 19.12.2001 - 1 G 3858/01

    NUTZUNGSVERBOT; SOFORTVOLLZUG; SENDEANLAGE; ERMESSEN; BAUGENEHMIGUNG;

  • VG München, 04.03.2013 - M 8 K 12.2438

    Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde für bauaufsichtliche Maßnahmen auf

  • VG Würzburg, 28.08.2009 - W 4 S 09.822

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; für sofort vollziehbar

  • VG Würzburg, 28.08.2009 - W 4 S 09.820

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; für sofort vollziehbar

  • OVG Thüringen, 10.10.2007 - 20.12.2007

    Unzulässigkeit einer Beseitigungsanordnung bei entgegenstehender Zusage

  • VG Gera, 20.12.2002 - 4 E 2416/02

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung;

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